Paragraph
Datenschutzmanagement

Praktizierter betrieblicher Datenschutz ist nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit. Datenschutz ist eine in der Ethik verwurzelte Tugend des Unternehmers.
(H.-D. Koch)

Das Bundesdatenschutzgesetz regelt die Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung peronenbezogener Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen in Unternehmen. Es hat den Zweck, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird. Jedes Unternehmen, das mehr als vier Arbeitnehmer mit der automatisierten Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten beschäftigt, hat einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Eine Unterlassung kann von der zuständigen Aufsichtsbehörde mit Bußgeld bis zu 25 T€ geahndet werden. Andere Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz sind mit Bußgeld bis zu 250 T€ belegt oder gelten als Straftaten. Der Beauftragte für den Datenschutz wirkt auf die Einhaltung des Gesetzes hin. Bestellt werden darf nur, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Mit der Aufgabe kann auch eine Person außerhalb des Unternehmens bestellt werden.

Zertifiziert durch die Technische Akademie Esslingen bietet Ihnen Pape Management fachkundige und zuverlässige Datenschutz-Dienste zu günstigen Preisen als externer Beauftragter für den Datenschutz oder als Ausbilder, Unterstützer oder Coach Ihres internen Beauftragten für den Datenschutz.